RECHT & SHOP-EINSTELLUNGEN

Streichpreise im JTL-Shop: § 11 PAngV richtig umsetzen

30-Tage-Regel, Statt-Preis-Feld und die 3 Abmahnfallen — rechtssicher erklärt.

⏱ 5 Min. Lesezeit  |  ⚠️ Abmahnrisiko  | 🏪 JTL-Shop  |  ⚖️ Kein Rechtsrat

Infografik: § 11 PAngV Streichpreise im JTL-Shop — 30-Tage-Regel, Statt-Preis-Feld einrichten und die 3 Abmahnfallen
Infografik: § 11 PAngV — Streichpreise im JTL-Shop rechtssicher einrichten. 30-Tage-Regel, Statt-Preis-Feld und die 3 häufigsten Abmahnfallen auf einen Blick.

Was ist § 11 PAngV — und warum ist es wichtig?

Seit dem 28. Mai 2022 gilt in Deutschland § 11 der Preisangabenverordnung (PAngV), mit dem die EU-Omnibus-Richtlinie umgesetzt wurde. Die Kernregel ist einfach, aber ihre Konsequenzen werden oft unterschätzt:

Pflichtregeln beim Streichpreis:
Als Referenzpreis (Streichpreis) darf nur der niedrigste eigene Verkaufspreis der letzten 30 Tage angegeben werden. Ein erfundener Normalpreis oder ein UVP ohne Kennzeichnung ist verboten.

Was das konkret bedeutet: Wenn du heute einen Artikel für 59 € anbietest und einen Streichpreis anzeigst, muss dieser Streichpreis den echten niedrigsten Preis widerspiegeln, den der Artikel in den letzten 30 Tagen in deinem Shop hatte.

Praxis-Fall Status Erklärung
Streichpreis = 30-Tage-Minimum Erlaubt ✓ Nur der echte Niedrigstpreis der letzten 30 Tage
UVP mit Kennzeichnung Erlaubt ✓ Muss klar als ‚Herstellerempfehlung‘ oder ‚UVP‘ gekennzeichnet sein
UVP ohne Kennzeichnung Verboten ✗ Wirkt wie ein eigener Preis — Abmahnrisiko
Erfundener Normalpreis Verboten ✗ Preis der nie wirklich galt — klare PAngV-Verletzung
Preis kurz vor Aktion erhöhen Verboten ✗ Manipuliert das 30-Tage-Minimum

Die 3 häufigsten Abmahnfallen bei Streichpreisen

Falle 1: UVP ohne Kennzeichnung als Streichpreis

Du zeigst den UVP des Herstellers durchgestrichen an, ohne ihn als Herstellerempfehlung zu kennzeichnen. Kunden interpretieren das als deinen eigenen früheren Preis — das ist eine PAngV-Verletzung.

  • 89,99 € 69,99 € — Wenn der 89,99-€-Preis nie dein Preis war: Abmahnrisiko
  • 89,99 € (UVP des Herstellers) 69,99 € — Mit Kennzeichnung: erlaubt

Falle 2: Preis kurz vor der Aktion künstlich erhöhen

Artikel ist dauerhaft bei 49 €. Zwei Tage vor dem Sale wird er auf 79 € gesetzt, dann für 59 € "reduziert" verkauft. Das 30-Tage-Minimum wäre dann 49 € — der Streichpreis 79 € ist eine Manipulation. Wettbewerbszentralen und Agenturbüros prüfen genau das.

Der Niedrigstpreis der letzten 30 Tage lässt sich leicht dokumentieren — und leicht prüfen. Manipulationen fallen schnell auf.

Falle 3: Daueraktion ohne echte Preisgeschichte

Ein Artikel läuft dauerhaft als "Sonderangebot" — der Aktionspreis ist längst der Normalpreis. Wenn der Artikel in den letzten 30 Tagen nie höher bepreist war, gibt es keinen gültigen Streichpreis. Der Streichpreis müsste dann identisch mit dem aktuellen Preis sein — was keinen Rabatteffekt erzeugt.

Streichpreise im JTL-Shop richtig einrichten

Im JTL-Shop gibt es dafür das Statt-Preis-Feld — es steuert den durchgestrichenen Referenzpreis im Frontend. So nutzt du es korrekt:

Feld / Maßnahme Empfehlung
Statt-Preis-Feld Den echten Niedrigstpreis der letzten 30 Tage eintragen — nicht höher
UVP-Feld Nur für den Herstellerpreis, immer mit Kennzeichnung im Template
Aktionspreise planen Preis mindestens 30 Tage vor dem Sale setzen, damit das 30-Tage-Minimum stimmt
Preishistorie dokumentieren Preisexporte oder Logs aufbewahren — im Streitfall dein Nachweis

30-Tage-Tipp für Black Friday & Saisonaktionen

Willst du im November einen Artikel für 59 € anbieten und als Streichpreis 79 € anzeigen? Dann muss der Artikel mindestens 30 Tage lang bei 79 € (oder höher) gewesen sein — berechnet rückwärts vom ersten Aktionstag.

  • Preis 30+ Tage vor Aktionsstart auf Ausgangspreis setzen
  • Statt-Preis-Feld mit dem echten 30-Tage-Minimum befüllen
  • UVP nur mit Hinweis "Herstellerempfehlung" anzeigen
  • Preishistorie für 90 Tage dokumentieren (Sicherheitspuffer)

⚖️ Hinweis: Diese Seite gibt allgemeine technische Informationen zu Shop-Einstellungen — keine Rechtsberatung. Für rechtssichere Preisgestaltung: Anwalt oder Handelsverband konsultieren.

Video: § 11 PAngV in 45 Sekunden erklärt

Die wichtigsten Regeln zu Streichpreisen kompakt zusammengefasst.

⚠️ Der Voiceover ist eine synthetische KI-Stimme (EU AI Act Art. 50).

Häufige Fragen zu § 11 PAngV und Streichpreisen

Ja — aber nur mit klarer Kennzeichnung als ‚Herstellerempfehlung‘ oder ‚UVP des Herstellers‘. Ohne Kennzeichnung wirkt er wie dein eigener früherer Preis und verstößt gegen § 11 PAngV.

Ist ein Artikel kürzer als 30 Tage im Sortiment, gilt der niedrigste Preis seit Listung. Bei Neueinführungen gibt es also oft keinen validen Streichpreis.

§ 11 PAngV gilt primär im B2C-Bereich. Reine B2B-Shops (nur gewerbliche Käufer, klar abgegrenzt) sind grundsätzlich ausgenommen — rechtliche Absicherung empfiehlt sich trotzdem.

Gesetzlich nicht explizit geregelt, praktisch empfehlenswert: mindestens 90 Tage rückwirkend. Im Abmahnfall musst du nachweisen, dass dein Streichpreis das echte 30-Tage-Minimum war.

JTL-Shop speichert Preisänderungen nicht automatisch als auswertbare Historie. Empfehlung: Preisexporte regelmäßig sichern oder ein externes Monitoring-Tool einsetzen.

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Wir sind Vlarom E-Commerce Agentur, JTL Service Partner Gold aus Ahrensfelde bei Berlin. Shop-Einstellungen, Preiskonfiguration und Compliance-Setup — wir betreuen deinen Shop regelkonform.

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Alexander Luft

Alexander Luft — Geschäftsführer Vlarom E-Commerce Agentur, JTL Service Partner Gold. Hinweis: Dieser Artikel informiert über Shop-Einstellungen und ist keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen: Fachanwalt oder Handelsverband.