
Auf einen Blick
- ✓Ab 20.11.2026 gilt § 506 Abs. 1 BGB in der neuen Fassung (n. F.): Das Wort „entgeltlich“ ist gestrichen, jeder Zahlungsaufschub und jede sonstige Finanzierungshilfe fällt grundsätzlich unter das Verbraucherkreditrecht. Die frühere Untergrenze von 200 Euro entfällt als Schwelle für den Anwendungsbereich.
- ✓Ausgenommen ist der Rechnungskauf, bei dem der Händler selbst unentgeltlich stundet, kein Dritter eine Finanzierung gewährt und die Zahlung binnen höchstens 50 Tagen nach Lieferung fällig ist (§ 506 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BGB n. F.). Für Online-Anbieter, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen sind, gilt eine Frist von 14 Tagen.
- ✓Wer Ratenzahlung selbst anbietet oder Finanzierungen gegen Vergütung vermittelt, hat weitere Pflichten. Wer ein Zahlungs-Plugin eines Anbieters einbindet, der selbst Kreditgeber ist, ist nach dem Wortlaut nicht automatisch Vermittler. Die Einordnung klärt der Rechtsbeistand. Die technische Umsetzung im Checkout übernimmt die Vlarom E-Commerce Agentur.
Die Vlarom E-Commerce Agentur ist JTL Service Partner Gold aus Ahrensfelde bei Berlin und betreut über 300 aktive Kunden im JTL-Ökosystem, seit über 10 Jahren. Wir richten Zahlungsarten und Zahlungs-Plugins im JTL-Shop ein und kennen die Stellen im Checkout, an denen sich Rechtsänderungen bemerkbar machen. Die rechtliche Einordnung gehört nicht zu unseren Leistungen. Alle Angaben zum Gesetz stammen aus dem Bundesgesetzblatt und dem Richtlinientext, ergänzt um die Bundestags-Drucksache 21/5381, abgerufen am 15.10.2026. Wo die Quellen etwas offen lassen, steht das hier so.
Die Eckdaten zur Verbraucherkreditrichtlinie
Die Richtlinie (EU) 2023/2225 sieht in Art. 48 vor, dass die Mitgliedstaaten sie ab dem 20. November 2026 anwenden. Die Umsetzungsfrist lief schon am 20. November 2025 ab, Deutschland hat das Gesetz erst im Mai 2026 verkündet. Beide Daten werden gern verwechselt. Maßgeblich für dich ist der 20.11.2026. Das Gesetz selbst steht im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 139, die Richtlinie auf EUR-Lex.
Auch ein zins- und gebührenfreier Zahlungsaufschub kann künftig ein Kredit im Sinne des Gesetzes sein.
Was sich laut Gesetzestext ändert:
- →Gesetz und Stichtag: Gesetz vom 12. Mai 2026, ausgegeben am 18. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 139). Der Hauptteil tritt am 20.11.2026 in Kraft. Bis dahin gilt noch das alte Recht, § 506 BGB spricht heute weiter von „entgeltlichem Zahlungsaufschub“.
- →Kein „entgeltlich“ mehr: § 506 Abs. 1 Satz 1 BGB n. F. erfasst Verträge, durch die ein Unternehmer einem Verbraucher einen Zahlungsaufschub oder eine sonstige Finanzierungshilfe gewährt. Der Richtlinien-Erwägungsgrund nennt ausdrücklich Modelle des Typs „Jetzt kaufen, später bezahlen“, weil sie häufig zins- und gebührenfrei sind.
- →Ausnahme Rechnungskauf: 50 Tage: Keine Finanzierungshilfe liegt vor, wenn der Unternehmer dem Verbraucher selbst, ohne dass ein Dritter ein Darlehen, einen Zahlungsaufschub oder eine Finanzierungshilfe gewährt, unentgeltlich eine Frist von höchstens 50 Tagen nach Lieferung einräumt und bei Zahlungsverzug lediglich begrenzte Kosten entstehen können (§ 506 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BGB n. F.).
- →Große Online-Anbieter: 14 Tage: Ist der Unternehmer kein kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG und bietet er Fernabsatz an, gilt höchstens 14 Tage, und zusätzlich darf kein Dritter den Aufschub erwerben (§ 506 Abs. 1 Satz 3 BGB n. F.). KMU sind danach Unternehmen mit weniger als 250 Personen und höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme (Stand der Empfehlung vom 6. Mai 2003). Verbundene Unternehmen können mitzählen; die Einstufung klärt dein Rechtsbeistand.
- →200-Euro-Grenze: Als Schwelle für den Anwendungsbereich entfällt die Grenze. Die Grenze bleibt als Erleichterung bei den Informationspflichten: Bei einem Nettodarlehensbetrag unter 200 Euro schrumpft die Unterrichtung (Art. 247 § 3 Abs. 1 Satz 5 EGBGB n. F.).
Der klassische Rechnungskauf mit 14 Tagen Zahlungsziel, bei dem du selbst stundest, bleibt außerhalb des Kreditrechts, solange alle Voraussetzungen erfüllt sind. Anders sieht es aus, sobald ein Dritter den Aufschub gewährt oder du längere Fristen als 50 Tage einräumst.
Was das für deinen Checkout bedeutet
Drei Konstellationen unterscheiden sich im Shop deutlich. Welche bei dir vorliegt, siehst du in Verträgen und AGB, nicht im Plugin-Namen.
Die Checkliste bis zum 20.11.2026
Sechs Prüfpunkte in dieser Reihenfolge: erst klären, wer finanziert, dann Fristen, Texte und Technik im Shop abgleichen. Die rechtliche Bewertung bleibt beim Rechtsbeistand.
Alle Zahlarten im Shop auflisten
Notiere jede aktive Zahlart: Rechnung, Ratenkauf, Ratenkredit, Später bezahlen, Lastschrift mit Zahlungsziel. Dazu gehört, wer jeweils Vertragspartner des Kunden für den Aufschub ist, du oder der Anbieter. Die Zahlarten findest du im Backend, neue kommen im JTL-Shop nur über Plugins hinzu. Unseren Überblick findest du im Beitrag JTL-Shop Zahlungsarten.
Eigenes Zahlungsziel messen
Stehst du selbst als Gläubiger auf der Rechnung, trage die tatsächliche Frist nach Lieferung zusammen. Bis 50 Tage greift die Ausnahme, wenn du nichts berechnest und kein Dritter beteiligt ist. Gehörst du nicht zu den KMU, zählen nur 14 Tage. Prüfe, ob Rechnung, Bestellbestätigung und AGB dieselbe Frist nennen.
Anbieter schriftlich befragen
Stelle jedem Zahlungsanbieter dieselben Fragen: Wer ist Kreditgeber? Was ändert sich bis zum 20.11.2026? Was muss der Händler im Checkout oder in den Texten anpassen? Bewahre die Antworten auf, sie sind später deine Grundlage. Zu den Plugins findest du Einrichtungsanleitungen bei uns, etwa zu Klarna und PayPal.
Rechtsbeistand einbinden
Lass deinen Rechtsbeistand klären, ob einzelne Zahlarten Finanzierungshilfen sind, ob du Kreditgeber oder Vermittler bist und ob deine Anbieterverträge Vergütungen enthalten, die als Vorteil zählen können. Bring die Antworten der Anbieter mit.
Checkout-Voreinstellungen und Werbung prüfen
Keine vorausgewählten Finanzierungsoptionen. Banner und Produktseiten mit Raten- oder Kreditwerbung prüfst du gemeinsam mit dem Rechtsbeistand auf den Warnhinweis und die Pflichtangaben. Texte ändern wir im Shop nach seiner Vorgabe, formulieren sie aber nicht rechtlich.
Plugin-Updates und Testbestellung einplanen
Aktualisiere die Zahlungs-Plugins, sobald der Anbieter angepasste Versionen freigibt, zuerst in einer Testumgebung. Prüfe mit einer Testbestellung, dass Zahlart, Rechnung und Bestellbestätigung zusammenpassen. Weitere Rechtspflichten im Checkout gehören in dieselbe Prüfung, zum Beispiel der Widerrufsbutton.
Häufige Fragen zur Verbraucherkreditrichtlinie
Alexander Luft
JTL Service Partner Gold · Vlarom — JTL Service Partner Gold · Ahrensfelde bei Berlin

