
Auf einen Blick
- ✓Seit dem 18.08.2025 gilt die Informationspflicht unmittelbar aus der EU-Batterieverordnung (Art. 74); das deutsche BattDG, das sie in § 24 Abs. 3 BattDG mit einem Bußgeld absichert und in § 14 BattDG um eine Rücknahmepflicht ergänzt, ist seit dem 07.10.2025 in Kraft, unabhängig vom vielzitierten 18.08.2026.
- ✓Der 18.08.2026 als Stichtag für die volle Anhang-VI-Kennzeichnung nach Art. 13 der EU-Batterieverordnung ist nicht bestätigt: Der dafür nötige EU-Durchführungsrechtsakt fehlt bis heute, mehrere Fachquellen gehen von einer Verschiebung auf 2027/2028 aus.
- ✓Wir bei Vlarom E-Commerce Agentur zeigen, wie sich der Pflichthinweis und die Artikeldaten mit JTL-Wawi-Standardmitteln abbilden lassen. Eine eigene BattDG-Funktion bringt JTL nach unserer Recherche nicht mit.
Wir bei Vlarom E-Commerce Agentur begleiten JTL-Händler bei der Umsetzung von Rechtstexten im JTL-Shop und kennen aus der Praxis, wie sich neue EU-Informationspflichten technisch abbilden lassen, von GPSR-Pflichtfeldern in JTL-Wawi bis zur Bevollmächtigten-Pflicht nach der EU-Verpackungsverordnung. Beim Batteriegesetz ist die Ausgangslage anders: Anders als bei der GPSR, wo JTL-Wawi seit Version 1.9.6.0 native Felder bietet, gibt es für das BattDG aktuell kein natives Feld, deshalb zeigen wir hier den Weg über Eigene Felder und Merkmale. Dieser Beitrag stellt die geltende Rechtslage nach unserem Kenntnisstand vom 25. September 2026 dar und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall: Ob du nach Art. 3 Nr. 47 der EU-Batterieverordnung als Hersteller oder als Vertreiber giltst, hängt von deiner konkreten Vertriebssituation ab und ist im Zweifel mit einer auf Umwelt- und Produktrecht spezialisierten Kanzlei zu klären.
Zwei Rechtsebenen, ein Streitdatum: was du auseinanderhalten musst
So gehst du die Informationspflichten praktisch an
Der folgende Ablauf trennt bewusst, was heute schon verpflichtend ist, von dem, was noch nicht final geregelt ist. Für die Pflege von Artikelmerkmalen und Eigenen Feldern in der JTL-Wawi hilft das Guide-Kapitel Attribute und Merkmale.
Rolle klären: Hersteller oder nur Vertreiber
Prüfe anhand von Art. 3 Nr. 47 lit. a-d VO (EU) 2023/1542, ob du als Hersteller giltst, insbesondere lit. d, wenn du als im Ausland niedergelassener Händler direkt an deutsche Endkunden im Fernabsatz verkaufst. Als Hersteller kommt die Registrierungspflicht nach § 5 BattDG bei stiftung ear dazu, mit Marke und Batteriekategorie. Diese Einordnung ist eine Rechtsfrage im Einzelfall, keine pauschale Aussage. Kläre sie mit deiner Rechtsberatung, bevor du den nächsten Schritt gehst.
Pflichthinweis für den Fernabsatz formulieren
§ 24 Abs. 3 BattDG verlangt, dass du die Informationen nach Art. 74 Abs. 4 und 5 i. V. m. Abs. 1 und 2 der Verordnung sowie die Hinweise zur unentgeltlichen Rückgabepflicht ‚gut sichtbar durch schriftliche und bildliche Hinweise‘ und ‚leicht auffindbar auf der Internetseite‘ gibst, oder der Warensendung schriftlich beifügst. Inhaltlich gehört mindestens der Hinweis dazu, dass Altbatterien unentgeltlich zurückgegeben werden können und der Endnutzer gesetzlich dazu verpflichtet ist. Ein Rechtstexte-Plugin wie das im Guide-Kapitel Händlerbund-Plugin einbinden beschriebene pflegt automatisiert AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Impressum, den Batterie-Hinweis nach § 24 Abs. 3 deckt es laut Guide nicht ab. In der Praxis ergänzen wir diesen Baustein deshalb zusätzlich manuell im Rechtstexte-Bereich, dort, wo Fernabsatz-Kunden ihn vor dem Kauf tatsächlich sehen, nicht nur im Footer.
Rücknahmeweg für Fernverkäufe einrichten
§ 14 BattDG verpflichtet dich zur unentgeltlichen Rücknahme von Geräte- und Leichtverkehrsmittel-Altbatterien der Kategorien, die du selbst vertreibst, in haushaltsüblichen Mengen. Bei Fernverkäufen musst du dafür eine ‚geeignete Rückgabemöglichkeit in zumutbarer Entfernung‘ einrichten (Abs. 2). Üblich sind Rücksendeoptionen per Post oder die Nennung einer Rücknahmestelle. Eingebaute Batterien in Produkten sind von dieser Rücknahmepflicht ausgenommen. Wichtig: § 18 BattDG regelt davon getrennt Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien mit eigener Pfandpflicht, für gewöhnliche Konsumgüter-Batterien ist § 14 die richtige Norm.
Artikeldaten in JTL-Wawi vorbereiten
Für ein BattDG-spezifisches Pflichtfeld haben wir im JTL-Extension-Store keine fertige Erweiterung gefunden. Anders als etwa beim WEEE-Export für ElektroG gibt es hier kein natives JTL-Werkzeug. Praktisch übertragbar aus dem WEEE-Vorgehen: Ein Eigenes Feld je Artikel für Batteriekategorie oder -typ, ein Merkmal für die Filterung im Shop, und ein manuell gepflegter Hinweistext-Baustein in der Artikelbeschreibung oder im Rechtstexte-Bereich für den Fernabsatz-Hinweis nach § 24 Abs. 3. Wie du Attribute, Merkmale und Eigene Felder in JTL-Wawi anlegst und über JTL-Ameise pflegst, steht im Guide-Kapitel Attribute, Merkmale und Eigene Felder importieren. Das ist ein Umsetzungsweg über Standardmittel, keine vorhandene JTL-BattDG-Funktion.
Termine im Blick behalten, ohne sich auf ein falsches Datum zu verlassen
Trag dir zwei Termine vor, ohne sie als sicher zu behandeln: den vorgesehenen 18.02.2027 für die Entnehmbarkeitspflicht bei Gerätebatterien und den digitalen Batteriepass, sowie den Zeitraum 2027 bis frühestens 2028 für die volle Anhang-VI-Kennzeichnung nach Art. 13, abhängig vom noch ausstehenden EU-Durchführungsrechtsakt. Prüfe vor jeder konkreten Umsetzung den aktuellen Stand des Rechtsakts neu, statt dich auf den kursierenden 18.08.2026 zu verlassen.
Häufige Fragen zum Batteriegesetz im Onlinehandel
Alexander Luft
JTL Service Partner Gold · Vlarom E-Commerce Agentur · Ahrensfelde bei Berlin

